Allegemeine Geschäftsbedingungen Firma Baltic & MORE Incoming-Agentur
Inh. Niklas Stasiak
Sehr geehrter Reisegast,
wir freuen uns, Sie als Kunden bei Baltic & MORE Incoming-Agentur (im Folgenden kurz mit „Baltic & MORE“ bezeichnet) begrüßen zu dürfen und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer an.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen kann, bieten Sie Baltic & MORE den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen. An dieses Angebot sind Sie 10 Werktage gebunden.
1.2 Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) von Baltic & MORE zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Baltic & MORE Ihnen eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Hierzu ist Baltic & MORE nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.3 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Baltic & MORE vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Baltic & MORE vor, an das Baltic & MORE für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist Baltic & MORE die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Baltic & MORE nicht bevollmächtigt, für Baltic & MORE Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von Baltic & MORE vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.5 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von Baltic & MORE gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie Baltic & MORE den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Baltic & MORE bei Ihnen zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Vertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Das Zustandekommen des Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.6 Baltic & MORE weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 2 Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge und Verträge, auf die die §§ 651a ff. BGB analog angewendet werden), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit Baltic & MORE Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen Baltic & MORE nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.
2. Bezahlung
2.1 Baltic & MORE und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9. genannten Grund abgesagt werden kann. Die Kosten für eine über uns abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
2.2 Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor Anreise, per Post oder E-Mail an die in der Buchung angegebene Adresse übersandt. Ist ein Versand per E-Mail vereinbart, ist von Ihnen sicherzustellen, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt an Baltic & MORE übermittelt haben und Ihr E-Mail-Postfach empfangsbereit ist. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Baltic & MORE in Verbindung. In diesen Fällen wird Baltic & MORE, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die Reiseunterlagen sofort zusenden oder bei Flugreisen am Flughafenschalter gegen eindeutigen Zahlungsnachweis oder Barzahlung am Abflugtag aushändigen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.3 Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, wird Ihnen Baltic & MORE eine Mahnung senden. Baltic & MORE ist berechtigt, für eine zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 5,- zu erheben. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass Baltic & MORE kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.4 Leisten Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Baltic & MORE berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Baltic & MORE kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes eine Entschädigung entsprechend den Ziffern 5.2 bis 5.5 verlangen.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Baltic & MORE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und Ihnen zumutbar sind.
3.2 Baltic & MORE ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Baltic & MORE in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Baltic & MORE über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
3.5 Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
4. Preiserhöhung
4.1 Baltic & MORE behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
4.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Baltic & MORE nicht vorhersehbar waren.
4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Baltic & MORE verteuert hat.
4.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Baltic & MORE Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Ihnen zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Baltic & MORE in der Lage ist, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von Baltic & MORE über die Preiserhöhung gegenüber Baltic & MORE geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Baltic & MORE (Anschrift siehe unten). Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
5.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, so verliert Baltic & MORE den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Baltic & MORE, soweit der Rücktritt nicht von Baltic & MORE zu vertreten ist, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reise Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Solche Rücktrittsgebühren sind von Ihnen auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfinden oder wenn die Reise wegen nicht von Baltic & MORE zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.
5.3 Baltic & MORE hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
a) Flugpauschalreisen mit Charterfluggesellschaften, PKW-Reisen, Busreisen, Nur-Hotel:
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 45 %
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
5.4 Die Rückerstattung des bezahlten Betrages bis 999 Euro pro Person kann nur als Reisegutschein das bei Baltic & More eingelöst wird erfolgen.
5.5 Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass Baltic & MORE kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von Baltic & MORE geforderte Pauschale.
5.6 Baltic & MORE behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Baltic & MORE nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Baltic & MORE verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.7 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5.8 Nach Ziffer 2.7 werden die Ziffern 5.2 bis 5.5. entsprechend angewandt, wenn Baltic & MORE wegen Zahlungsverzugs vom Vertrag zurücktritt.
6. Umbuchung, Ersatzperson
6.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
6.2 Bis zum Reiseantritt können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Baltic & MORE kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und Sie Baltic & MORE als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkosten berechnen sich aus dem Aufwand von Baltic & MORE für die Umschreibung der Reiseunterlagen (pauschal € 50,-) zuzüglich den gegebenenfalls von Baltic & MORE getätigten Auslagen für die Umschreibung der Reiseleistungen bei den betroffenen Leistungsträgern. Ziffer 5.4 gilt entsprechend.
7. Reiseversicherungen
Baltic & MORE empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1 Baltic & MORE kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisenden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Baltic & MORE unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
9.2 Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Baltic & MORE in der Lage ist, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Baltic & MORE dieser gegenüber geltend zu machen.
9.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Baltic & MORE kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung von Baltic & MORE nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Baltic & MORE, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
11. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen von höherer Gewalt verweisen wir auf § 651 j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
12. Mitwirkungspflichten des Reisenden
12.1 Mängelanzeige
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, Baltic & MORE einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Baltic & MORE an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
12.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, für Baltic & MORE erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie Baltic & MORE zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Baltic & MORE verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Baltic & MORE erkennbares Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.
13. Beschränkung der Haftung
13.1 Die vertragliche Haftung von Baltic & MORE für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, sog. Kardinalpflichten) resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Baltic & MORE für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.2 Baltic & MORE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Baltic & MORE sind. Baltic & MORE haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Baltic & MORE ursächlich geworden ist.
14. Ausschlussfristen für Ansprüche; Information über Verbraucherstreitbeilegung
14.1 Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB haben Sie spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber Baltic & MORE unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen.
14.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
14.3 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
14.4 Die Frist aus 15.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
14.5 Baltic & MORE weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisebedingungen wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Baltic & MORE nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Baltic & MORE verpflichtend würde, informiert Baltic & MORE die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Baltic & MORE weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa. eu/consumers/odr/ hin.
15. Verjährung
15.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gründen, oder die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Baltic & MORE oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters gründen oder die nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gründen (Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind, sog. Kardinalpflichten), verjähren gemäß § 651g BGB in zwei Jahren.
15.2 Die Verjährung nach Ziffer 16.1 beginnt mit dem Tag, der dem Werktag des vertraglichen Reiseendes folgt.
15.3 Schweben zwischen dem Reisenden und Baltic & MORE Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Baltic & MORE die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Baltic & MORE wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
16.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Baltic & MORE nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
16.3 Baltic & MORE haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie sie mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Baltic & MORE eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
17. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
17.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Baltic & MORE widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird Baltic & MORE die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich Kataloge unverzüglich einstellen und/oder genannte Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben.
17.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/Prospekte verlieren unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
17.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Baltic & MORE zur Anfechtung des Reisevertrages.
17.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.